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   BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81   

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https://dejure.org/1981,754
BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Steuerhehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Möglichkeit der unschädlichen Verwendung eines Betäubungsmittels

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    EG-Recht und Steuerhinterziehung bei Heroin-Schmuggel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 237
  • NJW 1982, 1237
  • MDR 1982, 68
  • NStZ 1982, 32
  • StV 1982, 23
  • StV 1982, 24
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.02.1981 - 50/80

    Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
    Das Recht der EWG (vgl. AufenthGH, NStZ 1981, 185) steht in Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von Einfuhrumsatzsteuerschuld gem. § 1 Nr. 4 UStG und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei nicht entgegen.

    Mit diesem Ergebnis stimmt es überein, daß sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 50/80 (NStZ 1981, 185) auf die Prüfung der Zulässigkeit der Zoll erhebung nach dem Gemeinsamen Zolltarif beschränkt und sich nicht mit der (nationalen) Einfuhrumsatzsteuer befaßt.

  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80

    Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
    Das gilt auch für den Verfahrensabschnitt ab Zurückverweisung aus der Revision (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1981 - 5 StR 12/80).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Für den Fall, daß das Landgericht die Angeklagten wiederum wegen Steuerhinterziehung verurteilen sollte, weist der Senat vorsorglich auf die Entscheidung BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81] hin.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 = NJW 1982, 1237 und vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82, sowie das Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 117/84 = StV 1984, 409, 410) angenommen, die Zurückverweisung müsse auch dann an eine Jugendkammer erfolgen, wenn sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richte, wobei zur Begründung auf § 47 a JGG verwiesen wird.

    Diese Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - begründet worden.

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen mache es keinen Unterschied, ob ein Vermögensvorteil durch ein rechtmäßiges oder durch ein strafbares Verhalten erworben werde (unter Hinweis auf BFH, BStBl 1957 III S. 415; BFH, BStBl 1970 II S. 620; BGH, NJW 1982, S. 1237 ; Fischer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 9. Aufl., Losebl., Stand: 1992, § 40 AO Rz. 15; Tipke/Lang, Steuerrecht, 13. Aufl., 1991, S. 110).
  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Dies kann bei einer folgenschweren Pflichtverletzung schon bei einer einmaligen Handlung möglich sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1982, Az.: 1 StR 50/82, NStZ 1982, 32).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Aus diesen Gründen muß auch die Zurückverweisung an die Jugendkammer erfolgen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 182/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb teils zum Eigenverbrauch und teils zum

    Wohl kann Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen worden sein (vgl. BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81]; BFH ZfZ 1982, 306).

    Wenn der neue Tatrichter die Verfolgung nicht nach § 154 a Abs. 2 StPO auf die Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes beschränkt, muß er bei erneuter Annahme einer tateinheitlich begangenen Steuerhehlerei mitteilen, welche Umstände er unter diesem Gesichtspunkt zum Nachteil des Angeklagten gewertet hat (vgl. BGHSt 30, 237, 243 f) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81].

  • BFH, 23.03.1982 - VII R 68/81
    Dieser hat mit Beschluß vom 16. Oktober 1981 2 StR 408/81 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZFZ-- 1981, 370) entschieden, daß das genannte Urteil des EUGH in den Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von EUSt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1980 (und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei) nicht entgegensteht.
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Da das Verfahren gegen den Angeklagten mit einer Jugendsache verbunden war und die Jugendkammer das Hauptverfahren eröffnet hatte, bleibt für die neue Hauptverhandlung die Zuständigkeit der Jugendkammer bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. und Beschluß vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81 - sowie Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 m.w.Nachw., insoweit in MDR 1982, 68, NStZ 1982, 32 und JZ 1982, 31 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83

    Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos -

    Der neu entscheidende Tatrichter wird allerdings die von der Revision vermißte Prüfung vorzunehmen haben, ob und in welchem Umfang der Angeklagte auch gegen die Abgabenordnung verstoßen hat, sofern die Verfolgung nicht auf das Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschränkt werden sollte (vgl. BGHSt 30, 237, 243) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81].
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -).
  • BGH, 13.03.1984 - 3 StR 82/84

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz -

  • BGH, 18.03.1983 - 3 StR 455/82

    Einlegung einer Revision wegen einer Schuldspruchänderung

  • BGH, 29.01.1985 - 1 StR 6/85

    Unzureichende Feststellungen zum Körperverletzungsvorsatz

  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte

  • BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
  • BGH, 07.09.1982 - 5 StR 497/82

    Zurückweisung eines Beweisantrags bezüglich der Vorlage des Fahrtenbuchs

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 45/82

    Einziehung von Geldscheinen - Entziehung des durch eine rechtswidrige Tat

  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81

    Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber

  • BGH, 04.01.1982 - 4 StR 674/81

    Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrügen - Vorliegen der

  • BGH, 16.04.1982 - 2 StR 104/82
  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 65/87

    Durchbrechung einer Verjährungsfrist für einen Betrug

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